Ihr Weg zur ambulanten Vorsorgeleistung
Der Anspruch für die sogenannte „Offene Badekur“ besteht alle drei Jahre. Vereinbaren Sie doch jetzt mit Ihrem Hausarzt einen Termin, um die Notwendigkeit der Maßnahme feststellen zu lassen. Er formuliert mit Ihnen den Antrag, der dann entweder genehmigt oder abgelehnt wird. Bei Ablehnung Ihres Antrages legen Sie innerhalb von drei Wochen mit Hilfe Ihres Arztes Widerspruch ein. In den meisten Fällen erfolgt dann eine Genehmigung.
Die Gesundheits-Vorsorge ist heute wichtiger denn je, denn nur wer fit und gesund ist, kann den Alltag gut bewältigen und das Leben richtig genießen.
Und das Beste daran: Sie bekommen pro Tag einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse von bis zu € 13,– für Ihre Unterbringung. Die Leistungen für die Therapien werden komplett übernommen, lediglich der Eigenanteil (10 %) und eine einmalige Verordnungsblattgebühr von € 10,– fallen als Eigenleistung an. Nach der Genehmigung teilen Sie uns bitte Ihren Aufenthaltswunsch mit.
Wir vereinbaren alles Notwendige für Sie: